
Ein Kühlschrank fällt in einer unmöblierten Mietwohnung aus. Der Mieter nutzt ihn seit seinem Einzug, aber im Mietvertrag wird keine möblierte Vermietung erwähnt. Wer muss die Reparatur oder den Austausch bezahlen? Die Antwort hängt weniger von der Art des Geräts ab als von seinem rechtlichen Status im Mietvertrag.
Rechtlicher Status des Kühlschranks in unmöblierter Vermietung: der Wendepunkt
Die zentrale Unterscheidung liegt darin, wie der Kühlschrank im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll aufgeführt ist (oder nicht). In der Praxis gibt es drei Situationen, und die finanziellen Konsequenzen unterscheiden sich radikal.
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| Situation | Ist der Vermieter verpflichtet zu reparieren oder zu ersetzen? | Kann der Mieter eine Intervention verlangen? |
|---|---|---|
| Kühlschrank im Inventar oder im Übergabeprotokoll als Ausstattung der Wohnung aufgeführt | Ja, es sei denn, es liegt ein nachgewiesenes Verschulden des Mieters vor | Ja, per Einschreiben und dann Klage |
| Kühlschrank wurde „kostenlos zur Verfügung gestellt“ mit Klausel im Mietvertrag | Hängt von der Formulierung der Klausel ab (oft anfechtbar) | Teilweise, wenn die Klausel als missbräuchlich angesehen wird |
| Kühlschrank gehört dem Mieter (gekauft oder mitgebracht) | Nein | Nein |
Diese Tabelle fasst die Logik zusammen, die von den Gerichten angewendet wird. Der umstrittenste Fall bleibt der Kühlschrank, der „zur Verfügung gestellt“ wird, ohne dass ein genaues Inventar vorliegt.
Wenn ein defekter Kühlschrank in einer unmöblierten Vermietung im Übergabeprotokoll als funktionale Ausstattung aufgeführt ist, trägt der Vermieter die Kosten für seinen Austausch im Falle von Abnutzung oder normalem Verschleiß. Das Übergabeprotokoll bestimmt, wer zahlt.
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Klausel zur kostenlosen Bereitstellung: eine häufige vertragliche Falle
Viele Vermieter lassen einen Kühlschrank in einer ausgestatteten Küche, ohne jedoch auf einen möblierten Mietvertrag umzuschwenken. Sie fügen dem Vertrag eine Klausel hinzu, die besagt, dass das Gerät „kostenlos zur Verfügung gestellt“ wird und dass die Wartung oder der Austausch dem Mieter obliegt.
Diese Praxis wird zunehmend vor Gericht angefochten. Die Gerichte sind der Ansicht, dass solche Klauseln die Reparaturen aufgrund von Abnutzung nicht auf den Mieter übertragen können. Die gesetzliche Verpflichtung des Vermieters, eine angemessene Wohnung bereitzustellen, hat Vorrang vor einer vertraglichen Klausel, die dem widerspricht.
Was die Richter konkret prüfen
- Ist das Gerät im Übergabeprotokoll mit einer Beschreibung seines Zustands aufgeführt? Wenn ja, wird der Vermieter als verantwortlich für seine Konformität angesehen.
- Überträgt die Klausel „allgemein und ohne Nuancen“ alle Reparaturen auf den Mieter? Eine solche Formulierung wird als missbräuchlich angesehen, wenn der Ausfall auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist.
- Hat der Mieter den Ausfall schriftlich innerhalb eines angemessenen Zeitraums gemeldet? Eine verspätete Meldung kann seine Position komplizieren.
In der Praxis gilt ein Kühlschrank, der älter als zehn Jahre ist und nicht mehr funktioniert, fast immer als Abnutzung. Die Abnutzung bleibt in der Verantwortung des Vermieters, selbst bei einer gegenteiligen Klausel.
Gesetz über Klima und Resilienz: ein indirekter Hebel für den Austausch des Kühlschranks
Der Zusammenhang zwischen einem defekten Kühlschrank und der Energieeffizienz der Wohnung ist auf den ersten Blick nicht offensichtlich. Das Gesetz über Klima und Resilienz schafft jedoch zusätzlichen Druck auf die Vermieter.
Wohnungen der Klasse G sind schrittweise für die Vermietung verboten, gefolgt von Wohnungen der Klasse F. Ein alter, sehr energieintensiver Kühlschrank kann sich negativ auf das Ergebnis des Energieausweises (DPE) der Wohnung auswirken. Der Austausch eines energieintensiven Kühlschranks kann die DPE-Bewertung der Wohnung verbessern, was einige Vermieter dazu anregt, den Austausch vorzuziehen, anstatt auf den Ausfall zu warten.
Für den Mieter stellt dieses Argument einen zusätzlichen Verhandlungshebel dar. Die Erwähnung der energetischen Auswirkungen in einem Schreiben an den Vermieter stärkt die Anfrage, insbesondere wenn sich die Wohnung in einer schwachen Energieklasse befindet.

Konkrete Schritte des Mieters bei einem defekten Kühlschrank
Das Verfahren folgt einer Eskalationslogik. Jeder Schritt bedingt den nächsten.
Schriftliche Meldung an den Vermieter
Der Mieter sendet ein Einschreiben mit Rückschein, in dem er den Ausfall, das Datum der Feststellung und die Referenz des Geräts, wie sie im Übergabeprotokoll aufgeführt ist, beschreibt. Eine einfache SMS oder ein Telefonanruf stellt im Streitfall keinen verwertbaren Beweis dar.
Frist für die Antwort und Mahnung
Es gibt keinen gesetzlichen Text, der eine genaue Frist für die Reparatur festlegt. Wenn der Vermieter jedoch nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums (in der Regel auf einige Wochen geschätzt) antwortet, kann der Mieter eine formelle Mahnung senden. Dieses Dokument erinnert an die Verpflichtung zur Bereitstellung einer angemessenen Wohnung und setzt eine neue Frist.
Einschaltung der zuständigen Schlichtungsstelle
Vor einer gerichtlichen Klage ist die Schlichtung ein kostenloser und oft effektiver Schritt. Die zuständige Schlichtungsstelle (CDC) kann schriftlich angerufen werden. Sie lädt beide Parteien ein und versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- Die Einschaltung ist kostenlos und erfordert keinen Anwalt.
- Die Bearbeitungszeit variiert je nach Abteilung, liegt aber in der Regel unter einigen Monaten.
- Im Falle eines Scheiterns der Schlichtung kann der Mieter den zuständigen Gerichtshof für Mietstreitigkeiten anrufen.
Gerichtliche Schritte
Der zuständige Gerichtshof für Mietstreitigkeiten ist für mietrechtliche Streitigkeiten zuständig. Er kann den Austausch des Geräts anordnen und in bestimmten Fällen Schadenersatz gewähren, wenn der Vermieter seiner Verpflichtung zur Bereitstellung nicht nachgekommen ist.
Ein defekter Kühlschrank in einer unmöblierten Mietwohnung führt nicht automatisch zu einem Streit. Die Mehrheit der Situationen wird auf der Ebene des Einschreibens geregelt, vorausgesetzt, der Mieter stützt sich auf das Übergabeprotokoll und die Art des Ausfalls und nicht auf eine bloße mündliche Anfrage. Der vertragliche Status des Geräts bleibt die entscheidende Größe für die Debatte.